Begleitetes Wohnen auf der WG –Zulg (Kleinwohngruppe)
Zielgruppe:
Auch als Paar zusammen möglich.
Aufnahmekriterien :
Idealerweise sind Sie Berufstätig und haben einen Arbeitsplatz, oder einen in Aussicht. (Wir sind ein reiner Wohnplatz.) Ihre Freizeit gestalten sie, (wenn nötig mit unserer Unterstützung) nach ihren Bedürfnissen und Interessen. Sie sind in der Lage die Nacht und die Wochenenden ohne Begleitung zu verbringen.
Ablehnungskriterien :
Ab mittelschwerem Behinderungsgrad, Menschen die Suizid gefährdet, die Suchtprobleme haben, Gewalttätige / Aggressive und starke Epileptiker, können wir in unserem Hause nicht aufnehmen.
Aufnahmeverfahren :
BewohnerInnen die einen WG –Wohnplatz suchen, kontaktieren uns in erster Linie telefonisch, entweder sie selber oder eine verantwortliche Bezugsperson. Nach erfolgtem persönlichen Gespräch und einer Hausbesichtigung, bieten wir die Möglichkeit eines sogenannten „Schnupperwohnens“, ein bis zwei Wochen an. ( Kostenpflichtig) Nach positiver Auswertung der Schnupperwoche, folgt die schriftliche Anmeldung (Infoblatt) und die Unterzeichnung des Wohnvertrages.
Unsere Institution ist von der Ausgleichskasse im Sinne der EL – Bestimmungen anerkannt. Ergänzungsleistungs- Berechnungen werden im Ausmass der zulässigen Maximalbeiträge als Heimkosten berücksichtigt.
Unser Angebot :
Unser Haus liegt an leicht erhöhter, sonniger und ruhiger Lage. Schöne möblierte Einzelzimmer, mit gemeinsamer Dusche/Wc. Grosses Wohn/Esszimmer als Aufenthaltsraum. Gemütliches Beisammensein im Sommer auf der Terrasse. Die Bushaltestelle und das Dorfzentrum sind in wenigen Fussminuten erreichbar. Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten sind im Dorf wie auch in der nahe gelegenen Stadt Thun vorhanden. Steffisburg ist mit dem STI –Bus bestens erschlossen.
In unserem Wohnhaus erhalten die BewohnerInnen eine individuelle Begleitung, in allen Bereichen rund um das Wohnen.
• Hilfe und Beratung beim Kauf persönlicher Gegenstände wie Kleider, Hygieneartikel usw.
• Alles rund um die Körperpflege.
• Unterstützung und Beratung für Arzttermine abmachen/einhalten. (z.b. Psychiater) Wenn nötig Aufsicht über Medikamenteneinnahme.
• Hilfe beim Taschengeld verwalten, Kassenbuch führen, Rechnungen zahlen.
• Unterstützung im Umgang mit Behörden und Ämter.
• Die BewohnerInnen werden nach Aufgaben – Plan in alle anfallenden Haus, Garten, und Küchenarbeiten mit einbezogen.
• In der Freizeitgestaltung die Aussenkontakte pflegen, Ferienplanung, Selbständige Unternehmungen planen. Begleitung und Anregungen im Sport.
• Hilfe und Unterstützung im täglichen Umgang miteinander.
Die BewohnerInnen bringen Grundkenntnisse mit, bezüglich Hausarbeit, Kochen, Wäsche, usw. Sollten diese Grundkenntnisse fehlen besteht die Möglichkeit dies bei uns zu lernen, was aber einen Betreuungszuschlag zur Folge hat.
Kosten:
Tagespauschale von CHF 122.50.- für Berufstätige (Mittagessen auswärts)
Tagespauschale von CHF 135.- für Nichtberufstätige
Zuschlag bei grösserem Betreuungsaufwand ab CHF 20.- pro Tag.
In der Tagespauschale von CHF 122.50.- / 135.- inbegriffen sind:
• Mahlzeiten
• Hilfe und Beratung beim Kauf persönlicher Gegenstände (Kleider, Abos, usw.), bei der Körperpflege, Aufsicht bei Medikamenteneinnahme, Geldeinteilung
• Anleitung und Kontrolle für alle Haus, Garten, und Küchenarbeiten
• Unterstützung bei der Freizeit, Feriengestaltung und Aussenkontakte pflegen
• Hilfe im Umgang mit Behörden und Ämtern
• Gruppengespräche (in der Regel einmal wöchentlich)
• Einzelgespräche
In der Tagespauschale von CHF 122.50.- / 135.- nicht inbegriffen sind:
• Ausflugs – Km Entschädigung, Spesen, spezielle Taxidienste
• Konsumationen, Fahrkarten, Eintritte
• Persönliche Gegenstände wie Medikamente, Kleider etc.
• Verköstigung der Besucher (Getränke bei uns erhältlich)
• Alles was nicht explizit aufgeführt ist
Mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen an Haus und Inventar werden in Rechnung gestellt.
Versicherungen sind Sache des Bewohners oder seines gesetzlichen Vertreters.
Zimmerreservation bei Ferien Abwesenheit oder Klinikaufenthalt, pauschal CHF 80.- pro Tag, ab dem 4. Tag.
Bei Diebstahl oder gewalttätigen Handlungen sehen wir uns gezwungen, das Wohnverhältnis vorzeitig und unverzüglich aufzulösen.
Kündigungsfristen :
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, kündbar auf Ende des jeweiligen Monats.
Auf den 31. Dezember ist der Wohnvertrag nicht Kündbar.
Ist ein Aufenthalt aus gesundheitlichen Gründen für den/die BewohnerIn nicht mehr zumutbar, kann die Kündigungsfrist unter Kostenfolge verkürzt werden.