Selbständig wohnen in der WG - Zulg

Zielgruppe:
Leicht geistig, psychisch oder lernbeeinträchtigte Erwachsene Menschen (ab 18 Jahren), die wegen ihrer Krankheit in der Alltagsbewältigung schnell an ihre persönlichen Grenzen stossen, und noch ein paar Stunden pro Woche Begleitung benötigen oder wünschen.

Aufnahmekriterien:
Sie/Er möchten selbständig wohnen, Sie/Er haben Kenntnisse in allen Bereichen einer Haushaltführung, und können ihren Tagesablauf selbständig organisieren.  Bei fehlenden Kenntnissen, Motivation daraufhin zu arbeiten. 

Ablehnungskriterien:
Personen mit Suizid-Gefährdung, Suchtproblematik, gewalttätiges, verletzendes oder aggressives Verhalten sich oder dritten gegenüber.

Unser Angebot:
Die zweier Wohngemeinschaft befindet sich in einem 3 Parteienhaus, und liegt an leicht erhöhter, sonniger und ruhiger Lage.
Es steht ihnen ein schönes helles Einzelzimmer zur Verfügung. Das Badezimmer, der Vorraum, Küche und Essraum sind zur gemeinsamen Nutzung. Im Sommer lädt die schöne Holzterrasse zum Verweilen draussen ein. Alles ist komplett möbliert und ausgestattet.
Die Bushaltestelle und das Dorfzentrum sind in wenigen Fussminuten erreichbar.
Sämtliche Einkaufsmöglichkeiten sind im Dorf wie auch in der nahe gelegenen Stadt Thun vorhanden. Steffisburg ist mit dem STI –Bus bestens erschlossen. Alle 10 Minuten fährt ein Bus Richtung Thun.

Als BewohnerInnen erhalten sie eine individuelle Begleitung, in allen Bereichen rund um das Wohnen. Die BewohnerInnen wählen selber wo sie gerade Begleitung wünschen. 

Einige Beispiele:

  • Reinigung, Kochen, Wäsche erledigen usw.
  •  Menu Planung, Lebensmittel einkaufen.
  • Kauf persönlicher Gegenstände wie Kleider, Hygieneartikel usw.
  • Sackgeld verwalten, Kassenbuch führen, Rechnungen zahlen.
  • Im Umgang mit Behörden und Ämter.
  • Freizeitgestaltung
  • Usw.

Die BewohnerInnen bringen die nötigen Grundkenntnisse mit, um selbständig einen Haushalt zu führen.  Sollten diese Kenntnisse fehlen, besteht die Möglichkeit, diese bei uns zu erlernen. (Betreuungsmehraufwand wird verrechnet)  

Vorgehen:
Die erste Zeit dient dem gegenseitigem kennen lernen, um zu erkennen wo der/die BewohnerIn momentan in seiner Entwicklung steht.
In dieser Zeit wollen wir herausfinden, bei welchen Arbeiten braucht/wünscht Sie/Er Begleitung?
Anhand dieser Erkenntnisse können auf Wunsch Ziele definiert werden, welche für Sie/Ihn gerade aktuell oder am wichtigsten sind. So können individuelle Massnahmen und Wege ausprobiert und trainiert werden.

Reinigung:
Die BewohnerInnen reinigen ihre Zimmer selber.
Im Wechsel beteiligen sich die BewohnerInnen an der Reinigung der Gemeinschaftsräume.
Wir legen Wert auf eine Grundhygiene und halten dementsprechend gemeinsam ein Auge darauf.

In der Monatspauschale inbegriffen sind:

  • Budget für Lebensmittel
  • Reinigungsprodukte, Haushaltprodukte und Reinigungsgeräte
  • Komplett eingerichtete Zimmer und Gemeinschaftsräume
  • Komplett eingerichtete Küche und Küchengeräte
  • Bettwäsche, Küchenwäsche, auf Wunsch Frottierwäsche
  • Nebenkosten wie Strom, Wasser/Abwasser, Kehricht, Heizung, WLan, Radio/TV-Anschluss
  • Bis 4 Stunden Begleitung pro Woche (Mo-Fr)

In der Monatspauschale nicht inbegriffen sind:

  • Alle persönlichen Gegenstände wie Medikamente, Kleider, Toilettenartikel etc.
  • Zusätzliche Begleitung (Pro halbe Stunde CHF 40.-)
  • Alles was nicht explizit aufgeführt ist

Kündigungsfristen:
Gekündigt werden, muss nur ein Wohnvertrag der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, kündbar auf das Ende eines jeden Monats. Auf den 31. Dezember ist der Wohnvertrag nicht Kündbar.
Die Hausordnung ist ein integraler Bestandteil des individuellen Wohnvertrags.

Aufnahmeverfahren:
BewohnerInnen die Interesse haben, kontaktieren uns in erster Linie telefonisch, entweder Sie selber oder eine verantwortliche Bezugsperson. Danach erfolgen ein persönliches Gespräch, bei dem alle Fragen und Erwartungen geklärt werden, und eine Besichtigung vor Ort. Nach positiver Beurteilung beider Seiten, folgt die Unterzeichnung des individuellen Wohnvertrages. Kostengutsprache. 

Unsere Institution ist von der Ausgleichskasse im Sinne der EL – Bestimmungen anerkannt.
Ergänzungsleistungs- Berechnungen werden im Ausmass der zulässigen Maximalbeiträge als Heimkosten berücksichtigt.